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Bestattung; Anmeldung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen regeln, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof anzumelden ist.
  • Beerdigung
  • Beisetzung
  • Todesfall
Stand: 04. Dezember 2025

Beschreibung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.

Ansprechpartner

Herr Bernd Frank

Funktion: stellvertretender Amtsleiter

bernd.frank@langensendelbach.de

+49 9133 7748 814

Öffnungszeiten: N/A

Herr Yannik Reichel

Funktion: Sachbearbeiter

yannik.reichel@langensendelbach.de

+49 9133 7748 814

Öffnungszeiten: N/A

Herr Oswald Siebenhaar

Funktion: Erster Bürgermeister

buergermeister@langensendelbach.de

+49 9133 77488 15

Öffnungszeiten: N/A

Frau Doris Heid

Funktion: Amtsleiterin

doris.heid@langensendelbach.de

+49 9133 7748 16

Öffnungszeiten: N/A

Frau Claudia Heim

Funktion: Sachbearbeiterin

claudia.heim@langensendelbach.de

+49 9133 77488 10

Öffnungszeiten: N/A

Frau Isabel Mannke

Funktion: Sachbearbeiterin

isabel.mannke@langensendelbach.de

+49 9133 77488 20

Öffnungszeiten: N/A

Frau Marianne Wagner

Funktion: Sachbearbeiterin

marianne.wagner@langensendelbach.de

+49 9133 77488 11

Öffnungszeiten: N/A

Fristen

Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Verfahrensablauf

Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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