Sie sind hier: Startseite » Leistungsbeschreibungen » Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Als Inhaberin oder Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Pass- oder Personalausweisbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt auch für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt. Auf dem Personalausweis ist die Anschrift auf der Kartenrückseite und im Chip hinterlegt. Im Reisepass ist der Wohnort angegeben, in der eID-Karte ist die Anschrift nur im Chip gespeichert.
Die Anschrift übernimmt für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, daher ist darauf zu achten, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder Rücksendungen die antragstellende Person nicht erreichen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der zuständigen Pass- und Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung online über das Internet vornehmen.
Bitte legen Sie Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass bzw. Ihre eID-Karte der für Sie zuständigen Pass-Personalausweisbehörde beziehungsweise eID-Karte-Behörde vor.
Eine elektronische Änderung ist nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung (siehe www. wohnsitzanmeldung.gov.de und https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/elektronische-wohnsitzanmeldung/elektronische-wohnsitzanmeldung-node.html), eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, möglich, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Wohnsitz; Anmeldung - BayernPortal unter https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8444082781?localize=false.
Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Wenn Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-, Personalausweis-, eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den zu ändernden Dokumenten vorsprechen. Die Adressänderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer persönlichen Vorsprache vorgenommen werden.
Die bevollmächtigte Person muss eine Vollmacht vorlegen und sich mit einem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das bzw. die zu ändernden Personaldokumente müssen mitgebracht werden.
Bei elektronischer Anmeldung
Sobald Sie von Ihrer neuen Meldebehörde die Meldebestätigung als PDF erhalten haben, können Sie die Daten auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte ändern. Außerdem erhalten Sie einen Adressaufkleber per Post, mit dem die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und auf Ihrem Reisepass aktualisiert wird.
Sollte das Verfahren aus rechtlichen oder technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde vor, um die Anmeldung abzuschließen und Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte ändern zu lassen.
Persönliche Vorsprache: Sofort.
Elektronische Änderung: Die Änderung der Daten auf dem Chip ist nach Erhalt der Meldebestätigung sofort möglich. Die Zusendung des Adress- bzw. Wohnortaufklebers dauert in der Regel etwa eine Woche.
keine
Copyright 2026 © Alle Rechte vorbehalten.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: