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Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Stand: 07. November 2025

Beschreibung

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei

  • öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
  • öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht

wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Ansprechpartner

    Herr Bernd Frank

    Funktion: stellvertretender Amtsleiter

    bernd.frank@langensendelbach.de

    +49 9133 7748 814

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Yannik Reichel

    Funktion: Sachbearbeiter

    yannik.reichel@langensendelbach.de

    +49 9133 7748 814

    Öffnungszeiten: N/A

    Herr Oswald Siebenhaar

    Funktion: Erster Bürgermeister

    buergermeister@langensendelbach.de

    +49 9133 77488 15

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Doris Heid

    Funktion: Amtsleiterin

    doris.heid@langensendelbach.de

    +49 9133 7748 16

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Claudia Heim

    Funktion: Sachbearbeiterin

    claudia.heim@langensendelbach.de

    +49 9133 77488 10

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Isabel Mannke

    Funktion: Sachbearbeiterin

    isabel.mannke@langensendelbach.de

    +49 9133 77488 20

    Öffnungszeiten: N/A

    Frau Marianne Wagner

    Funktion: Sachbearbeiterin

    marianne.wagner@langensendelbach.de

    +49 9133 77488 11

    Öffnungszeiten: N/A

    Verfahrensablauf

    Die Aufgabenträger arbeiten untereinander und mit den Schulen zusammen. Die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Aufgabenträger sind angemessen zu berücksichtigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit nach Maßgabe der Schulordnung im Benehmen mit dem Aufgabenträger fest.

    Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs. Andere Verkehrsmittel, z. B. Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen, sind nur einzusetzen, soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Der Aufgabenträger kann seine Beförderungspflicht im Einzelfall dadurch erfüllen, daß er für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen eine Wegstreckenentschädigung anbietet.

    Rechtsgrundlagen

    Weiterführende Links

    Redaktionell verantwortlich:
    Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
    Verwandte Themen

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